
REGRESSFREI!! Heilmittel für chronisch Kranke belasten Budget des Arztes nicht mehr!!
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Sie benötigen eine ERGOTHERAPIE für sich, Ihr Kind oder einen Angehörigen?
Beachten Sie bitte folgendes:
Sowohl für Kassen- als auch für Privatpatienten gilt, dass ERGOTHERAPIE grundsätzlich immer nur auf ärztliche Verordnung möglich ist! Denn wir gehen davon aus, dass der Arzt den Be- handlungsbedarf erkennt, und die medizinisch notwendige Ergotherapie Verordnung unabhän- gig von finanziellen Zwängen verordnet.
Ein Arzt darf eine notwendige Verordnung ERGOTHERAPIE nicht ablehnen!
Patienten haben nach § 32 SGB V und § 2 SGB V Anspruch auf eine ausreichende, zweckmäßige und not- wendige Versorgung. Dazu gehört auch die entsprechende Versorgung mit Heilmitteln (als Heil- mittel ist u.a. Ergotherapie gemeint). Dies gilt auch in Zeiten von Richtgrößenprüfungen und drohender Regressgefahr. Ein Vertragsarzt darf - bei allem Verständnis für die prekäre Lage, in der er sich befindet, - Patienten offenkundig notwendige Verordnungen nicht verweigern.
Ihr Arzt sollte einschätzen können, ob Behandlungsbedarf besteht oder nicht und für Ihre Krankheitsbeschwerden und Bitten ein offenes Ohr haben. Ihr Arzt darf sich gerne bei uns informieren, welche Leistungen wir anbieten können.
Wir beraten Sie und Ihren Arzt gerne!
ERGOTHERAPIE als Heilmittelverordnung darf für Sie, Ihr Kind oder Ihren Angehörigen ausgestellt werden von einem:
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Hausarzt, Neurologe, Psychiater, Internist, Allgemeinarzt, Kinderarzt, Orthopäde
- Nervenarzt, Kinder- und Jugendpsychiater
- Handchirurg, Unfallchirurg, Chirurg
- Unfallarzt der BG
ERGOTHERAPIE kann verordnet werden bei:
1. Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems
- Wirbelsäulenerkrankungen: SB1
- Verletzungen und Operationen der oberen Extremität : SB2
- Amputationen: SB3
- Knochen- und Gelenkerkrankungen: SB4, SB5
- Schmerzsyndromen: SB6
- Muskel- und Bindegewebserkrankungen: SB7
2. Erkrankungen des Nervensystems
- ZNS Schädigungen Erwachsene und Kinder: EN1, EN2,
- Verletzungen der peripheren Nerven: EN4
- Rückenmarkserkrankungen: EN3
3. Erkrankungen der Psyche
- geistige und psychische Störungen Erwachsene und Kinder: PS1 bis PS4
- Demenzerkrankungen im höheren Alter: PS5
ERGOTHERAPIE gibt es als:
- Einzel- oder Gruppenbehandlung
- Herstellung und Anpassung temporärer Schienen
- Hausbesuch
- Beratung zur Integration ins häusliche Umfeld
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